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Sonderpädagogik
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Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Bildungsserver > Sonderpädagogik.  > Unterricht in der Förderschule

Unterricht in der Förderschule

Förderschulen haben einen Erziehungs- und Unterrichtsauftrag für Schülerinnen und Schülern, 

  • bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und 
  • die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. (Startet den Datei-Download§ 10 Absatz 12 Schulgesetz)

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt durch die Schulbehörde.

Förderschulen führen die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen,

  • sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder
  • eine Berufsausbildung zu beginnen.

Die Schulart Förderschule ist in interner Linkverschiedene Förderschulformen gegliedert. Die Förderschulformen umfassen je nach Förderschwerpunkt verschiedene Schulstufen:

  • die Eingangsstufe der Primarstufe
  • die Primarstufe und die Sekundarstufe I
  • die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Berufsschulstufe (Werkstufe).

Förderschulen sind in der Regel Ganztagsschulen in verpflichtender Form; im interner LinkFörderschwerpunkt Lernen sind es Ganztagsschulen in Angebotsform oder Halbtagsschulen.

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Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub. Letzte Änderung dieser Seite am  5. März 2012. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz