Unterricht in der Förderschule
Förderschulen haben einen Erziehungs- und Unterrichtsauftrag für Schülerinnen und Schülern,
- bei denen
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und - die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. (
§ 10 Absatz 12 Schulgesetz)
Die
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt durch die Schulbehörde.
Förderschulen führen die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen,
- sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder
- eine Berufsausbildung zu beginnen.
Die Schulart Förderschule ist in
verschiedene Förderschulformen gegliedert. Die Förderschulformen umfassen je nach Förderschwerpunkt verschiedene Schulstufen:
- die Eingangsstufe der Primarstufe
- die Primarstufe und die Sekundarstufe I
- die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Berufsschulstufe (Werkstufe).
Förderschulen sind in der Regel Ganztagsschulen in verpflichtender Form; im
Förderschwerpunkt Lernen sind es Ganztagsschulen in Angebotsform oder Halbtagsschulen.
