Auftrag der Schwerpunktschulen

- Foto: Pestalozzi-Schule Eisenberg (GS), © MBWWK
Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen.
Als pädagogische Leitlinien gelten dabei folgende Grundsätze:
- Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben. Sie leben und lernen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
- Der Unterricht zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Hilfen eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen.
- Der Unterricht ist - wenn erforderlich - zieldifferent.
- Der Unterricht orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen.
- Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt.

