Gleichstellungsgesetzgebung
"Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll nun auch für Deutschland verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30 Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte, ist Deutschland 50. Vertragspartner der Konvention geworden. Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert." (www.institut-fuer-menschenrechte.de)
Am 10.09.2010 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz den Beschluss Integration und Inklusion in rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen gefasst.
Weitere Informationen zur UN-Konvention finden sie hier: www.un-konvention.rlp.de




