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Sonderpädagogik
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Bildungsserver Rheinland-Pfalz
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Gleichstellungsgesetzgebung

Logo UN-Konvention

"Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihr Fakultativprotokoll nun auch für Deutschland verbindlich. Nachdem eine Delegation aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratifikationsurkunde 30 Tage zuvor bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte, ist Deutschland 50. Vertragspartner der Konvention geworden. Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert."  (www.institut-fuer-menschenrechte.de)

Am 10.09.2010 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz den Beschluss Integration und Inklusion in rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen gefasst.

Weitere Informationen zur UN-Konvention finden sie hier: www.un-konvention.rlp.de

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK)

  • Sonderpädagogische Förderung -  Schwerpunkte und Zielsetzung

  • Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit  Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) in der schulischen Bildung: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010

  • Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Anhörung veröffentlicht:

    Pressemitteilung vom 17.02.2011

    Entwurf zur schriftlichen Anhörung durch die Fachöffentlichkeit 

  • DownloadInklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011

BMAS: Vereint für gemeinsame Bildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltete am 6. und 7. Mai die nationale Konferenz "Vereint für gemeinsame Bildung" in Berlin. Artikel 24 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt von und in Deutschland ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen eine qualitativ hochwertige Bildung erhalten und gemeinsam mit nicht behinderten Altersgenossen lernen.

         Lesen Sie weiter.

Gleichstellungsgesetzgebung in Rheinland-Pfalz

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Veranstaltungen zum Thema

Weiterführende Informationen

Links

Diesen Bereich betreut E-Mail an Angelika Schaub, MBWWK. Letzte Änderung dieser Seite am 14. November 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz